Der Förderrechner richtet sich an Riester-Kunden, die selbst förderberechtigt sind.
Aktuell besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Der Vergleich soll eine erste Einschätzung ermöglichen, ob die bisherige oder die neue Förderung vorteilhafter sein könnte. Für einen Wechsel der Förderung gibt es keine festgelegte Frist.
Aus den dargestellten Vergleichsergebnissen lassen sich keine rechtlichen Ansprüche ableiten. Die Berechnung dient ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Über die tatsächliche Höhe der Zulagen entscheidet abschließend die
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen. Grundlage der Berechnungen ist eine vereinfachte Steuerberechnung nach dem Einkommensteuertarif 2026.